Praktikum bei buttinette

Welche Ausbildung oder welches Studium passt zu mir?

Die Entscheidung welche Ausbildung die richtige für einen ist, fällt oft schwer. Praktika können bei dieser Entscheidung helfen. Wir bieten interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, in ihren Wunschberuf hineinzuschnuppern. Unsere Mitarbeitenden zeigen dabei gern, worauf es in den einzelnen Bereichen ankommt und erklären die Abläufe. Ein Schnupperpraktikum bei buttinette ist mit Sicherheit von Vorteil für die Suche des zukünftigen Ausbildungsberufes bzw. Studienganges, aber keine Voraussetzung oder Zusicherung eines Ausbildungs- oder Studienplatzes. Nach einem Praktikum hat der oder die Jugendliche viele neue Eindrücke gesammelt und ist der Entscheidung für einen Ausbildungsberuf oder Studiengang einen wesentlichen Schritt weiter.

Was sind die Rahmenbedingungen  für ein Praktikum?

Das Praktikum dauert – abhängig vom Berufsbild – zwischen zwei und fünf Tagen. Die Arbeitszeiten sind in der Regel von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (inklusive einer Stunde Pause), können aber je nach Bereich abweichen.

Wie sollte die Bewerbung aussehen?

Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  • ein Anschreiben mit Angabe des Berufsbildes und zwei möglichen Praktikumszeiträumen
  • einen aktuellen Lebenslauf
  • das letzte Schulzeugnis

Die Dokumente können per Mail, per Post oder über unser Online-Bewerbungsformular übermittelt werden. Anschließend prüfen wir zusammen mit der jeweiligen Fachabteilung, ob wir für den angegebenen Zeitraum noch Betreuungskapazitäten frei haben.

Wann kann ein Schnupperpraktikum absolviert werden?

In erster Linie bieten wir Praktika während der Schulferien an. Ein Praktikum, das unter dem Jahr stattfindet (Schulpraktikum), ist leider nicht immer möglich, da wir auf die jeweiligen Saisonhochzeiten der einzelnen Abteilungen achten müssen. Denn egal, in welchem Berufsbild oder Zeitraum das Praktikum absolviert wird – unser Anspruch ist es, die Schüler:innen bestmöglichst zu betreuen.

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Nach geltendem Arbeitsrecht dürfen wir keine Praktikant:innen unter 15 Jahren beschäftigen. Die Altersbeschränkung gilt allerdings nicht für schulisch organisierte Pflichtpraktika, die während der Schulzeit stattfinden.

Sie haben noch Fragen?

Unsere Ansprechpartner aus der Personalabteilung sind jederzeit für alle Ihre Fragen da:

Fr. Götz
Fr. GötzPersonalleitung
Fr. Nothofer
Fr. NothoferPersonalabteilung
Fr. Müller
Fr. MüllerPersonalabteilung
Fr. Längl
Fr. LänglPersonalabteilung